Friedhofsgebühren

Zuständig

  • Erdgrabstellen (Familiengräber) zur Beerdigung bis zu vier Leichen / einmalig für 10 Jahre: € 480,00
  • Erdgrabstellen (Familiengräber) zur Beerdigung bis zu zwei Leichen / einmalig für 10 Jahre: € 240,00
  • Urnengrabstellen zur Beisetzung bis zu vier Urnen € 480,--
  • Totenbeschau (bei Sterbefall zuhause) € 135,00
  • Benützung der Aufbahrungshalle pro Tag € 26,50 / höchstens jedoch € 159,00
  • Beerdigungsgebühren für Erdgrabstellen € 710,00 / Urnengräber € 240,00
  • Enterdigungsgebühr beträgt das Zweieinviertelfache der jeweiligen Beerdigungsgebühr

NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2024:

IV. Örtliche Gesundheitspolizei

  • Bewilligung der Beisetzung oder Verwahrung einer Urne außerhalb eines Friedhofes € 299,00
  • Bewilligung der Enterdigung einer Leiche € 46,50
  • Feststellungsbescheid über die Ausgestaltung einer Grabstelle € 46,50

Friedhof