Bundesstempelgebühren Verwaltung

Zuständig

Bundesstempelgebühren Strafregister:

  • € 28,60 Bundesstempelgebühr (€ 14,30 für den Antrag, € 14,30 Zeugnisgebühr)
  • € 2,10 Bunderverwaltungsabgabe bei der Antragstellung.

Wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll, entfällt  die  Zeugnisgebühr  von  € 14,30 und die Bescheinigung kostet somit € 16,40.


Bundesstempelgebühren Meldebestätigung:

  • für Ämter und Arbeitgeber € 2,10

 

Veranstaltungsgenehmigung